Den Notfallplan Stromausfall für Gemeinde oder Organisation schreiben
Ein langer Stromausfall nimmt nacheinander Telefon, Wasser, Heizung und Kartenzahlung mit. Dieser Ratgeber zeigt, was in einen Notfallplan Stromausfall gehört, gestützt auf die Empfehlungen des BBK und die Erfahrungen aus Berlin im Januar 2026, mit einem Ablauf zum Übernehmen.
Wovon der Plan ausgehen muss
Ein Notfallplan Stromausfall gehört zur Phase PREPARE im Kreislauf der Einsatzvorbereitung: an einem ruhigen Tag geschrieben, später im Schein der Taschenlampe gelesen und kurz genug, um auf Papier damit zu arbeiten. Er ergänzt den allgemeinen Notfallplan der Gemeinde.
Das BBK hält einen großflächigen, langanhaltenden Ausfall für sehr unwahrscheinlich, aber plausibel. In Deutschland gab es ihn bisher nicht, und 2023 war die Versorgung je Verbraucher im Schnitt nur 12,8 Minuten unterbrochen. Eine einzelne Behörde für die Notfallplanung gibt es nicht: Bund, Länder, Kommunen und KRITIS-Betreiber handeln jeweils in eigener Zuständigkeit. Der Katastrophenschutz selbst folgt den Gesetzen der Länder, in Nordrhein-Westfalen etwa dem BHKG.
Wie sich schon ein begrenzter Ausfall anfühlt, zeigte Berlin. Nach einer Brandstiftung fiel am 3. Januar 2026 um 6:26 Uhr im Südwesten der Strom aus, und erst am 7. Januar um 20:30 Uhr war das gesamte Gebiet wieder versorgt. Betroffen waren 45.000 Haushalte, 2.200 Gewerbebetriebe, sechs Krankenhäuser und 74 Pflegeeinrichtungen. Die Expertenkommission des Regierenden Bürgermeisters plant für künftige Lagen mit zehn Tagen, und diese Zahl eignet sich auch für Ihre Planung als Obergrenze.
Planen Sie zwei verschiedene Ereignisse. Der plötzliche Ausfall kommt ohne Vorwarnung und ohne Kommunikation. Eine angeordnete Abschaltung in einer Strommangellage verläuft anders: mit Zeitplan und mit Pausen, in denen Sie laden und tanken können.
Was wann ausfällt
| SYSTEM | WAS DIE QUELLEN SAGEN | WAS SIE KLÄREN SOLLTEN |
|---|---|---|
| Mobilfunk | Die Berliner Kommission nennt einen Batteriepuffer der Masten von rund 30 Minuten. Der Bericht des TAB beschreibt zudem Überlastung binnen Minuten. | Welche Standorte Ihre Gebäude abdecken und ob einer davon Netzersatz hat |
| Festnetz und Internet | Das Festnetz fiel in Berlin aus, weil die Router am Strom hängen. Das BBK warnt, dass Internetverbindungen rasch ausfallen. | Ob Telefonanlage und Router eine Pufferung haben und für wie lange |
| Wasser und Abwasser | Mit Notstrom läuft die Wasserversorgung laut TAB nur begrenzt. Mobile Aggregate müssen zwischen Pumpen und Hebeanlagen wechseln. | Welche Pumpwerke Sie versorgen und was der Wasserversorger liefern kann |
| Heizung | In Berlin lagen Gas und Fernwärme an fast allen Häusern an. Es fehlten der Zündfunke oder 20 bis 30 Watt für die Umwälzpumpe. | Welche Gebäude ohne Netzstrom warm bleiben und welche Kleinstnotstrom bräuchten |
| Treibstoff | Ohne Strom lässt sich aus Tanklagern und Tankstellen nichts auslagern (BBK). In Berlin reichten einer Klinik 1.800 Liter Diesel rund 20 Stunden. | Ob Sie als Bedarfsträger erfasst sind und welchen Vorrat Sie vor Ort haben |
| Bargeld und Zahlung | Geldautomaten und Kassen versagen, und elektronisches Bezahlen entfällt (BBK, TAB). | Wie Ausgabestellen und Lieferanten bar oder auf Rechnung arbeiten |
| Kühlung und häusliche Pflege | Kühl- und Gefriergeräte tauen ab, Lebensmittel verderben schnell. Beatmungsgeräte, Hausnotruf und Essen auf Rädern können ausfallen (BBK). | Wer Impfstoffe oder Insulin lagert und wer zu Hause an Geräten hängt |
Strommangellage und angeordnete Abschaltungen
Reichen Netzschaltungen, Regelenergie und Reserven nicht, passen die Übertragungsnetzbetreiber nach § 13 Abs. 2 EnWG Erzeugung und Bezug an oder verlangen das von anderen. Das betrifft die Lage im Netz und kann kurzfristig kommen.
Für eine echte Versorgungskrise gilt das Energiesicherungsgesetz mit der Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV). Es greift, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist und marktgerechte Maßnahmen nicht reichen. Dann können Lastverteiler Verfügungen an Netzbetreiber und Verbraucher erlassen.
Die EltSV zieht für Abschaltungen klare Grenzen. Ein Versorgungsbereich darf nur abgeschaltet werden, wenn sonst ein größerer Netzzusammenbruch droht, und jeweils höchstens 4 Stunden. Die Abschaltung ist unverzüglich öffentlich bekanntzugeben, die Betriebszeit danach darf nicht kürzer sein als die vorangegangene Sperrzeit, und bei Wiederholung braucht es einen veröffentlichten Zeitplan. Lebenswichtige Aufgaben sollen so wenig wie möglich leiden.
Für Ihren Plan heißt das: Rechnen Sie mit Blöcken von bis zu 4 Stunden, und nutzen Sie die Pausen zum Laden und Betanken. Fragen Sie Ihren Verteilnetzbetreiber, wie Ihre Standorte behandelt würden. Solange Sie dazu nichts Schriftliches haben, gehen Sie davon aus, dass Sie abgeschaltet werden.
Kritische Standorte, Notstrom und Treibstoff
Beginnen Sie mit einer Zeile je Standort: Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken, Leitstellen, Bauhof, Schulen als Notunterkunft und alle, die zu Hause an medizinischen Geräten hängen. Das Fehlen genau dieser Daten gehörte in Berlin zu den deutlichsten Lücken: Eine Datenbank vulnerabler Personen gab es nicht. Halten Sie je Zeile fest:
- Was der Standort leistet und wer davon abhängt, in einem Satz.
- Leistung in kW für die Stromkreise, auf die es ankommt, gemessen statt geschätzt.
- Netzersatzanlage, Tankgröße und Laufzeit bei dieser Last. Das BBK nennt für KRITIS-Betreiber 72 Stunden ohne Nachbetankung als Ziel.
- Lieferant, Fahrweg und was gilt, wenn auch der Lieferant keinen Strom hat.
- Wer die Schlüssel hat und wer das Aggregat nachts um drei startet.
- Ob sich ein mobiles Aggregat anschließen lässt und mit welchem Stecker. Einspeisepunkte plant man am besten mit ein.
- Wer bei Ihnen Treibstoff bekommt und in welcher Reihenfolge. Stimmen Sie das mit dem Kreis ab; die BBK-Empfehlung zur Treibstoffversorgung ist dafür die Grundlage.
Die Bevölkerung ohne Internet informieren
Warn-App NINA und Cell Broadcast brauchen ein funktionierendes Netz. Das BBK empfiehlt deshalb ein Radio mit Batterie oder Kurbel. Sirenen liegen in der Verantwortung der Kommunen, und UKW-Rundfunk bleibt für die großen Durchsagen. Für Ihre Gemeinde bleibt das Örtliche: wo die Anlaufstellen sind, wann Wasser kommt, welche Straßen wann versorgt werden.
Legen Sie einen festen Rhythmus fest, zum Beispiel Aushänge um 9 und 17 Uhr immer an denselben Stellen. In Berlin fehlte eine direkte Ansprache über Radio und soziale Medien, und die Kommission fordert physische Aushänge an festgelegten Standorten. Für Menschen, die nicht aus dem Haus kommen, helfen Melder und Lautsprecherwagen. Wie Einsatzkräfte in Verbindung bleiben, beschreibt unser Ratgeber zum Notfallplan bei Kommunikationsausfall; die Reihenfolge der Rückfallebenen regelt ein PACE-Plan.
Katastrophenschutz-Leuchttürme und Notfalltreffpunkte
Viele Städte richten dafür Anlaufstellen ein, oft mit eigenem Namen. In Berlin heißen sie Katastrophenschutz-Leuchttürme, in Nürnberg Notfall-Infopunkte. Stuttgart nimmt je nach Lage bis zu 26 Notfall-Leuchttürme als Notrufmeldestellen in Betrieb, die meisten davon Standorte der Freiwilligen Feuerwehr, und öffnet binnen 24 Stunden in jedem Stadtbezirk einen Notfall-Treffpunkt. Dort gibt es Erste Hilfe, Ladestrom für Handys und medizinische Geräte und amtliche Aushänge. Das ist ein gutes Muster für kleinere Gemeinden: zuerst die Meldestelle, dann der betreute Treffpunkt. Sie brauchen Notstrom, Wärme, Wasser, einen Plan für die Toiletten und eine Papierliste, wer kam und was gebraucht wird. Legen Sie die Gebäude vorher fest, zu Fuß erreichbar, mit benannten Verantwortlichen. Und wiederholen Sie auf jedem Aushang die Warnung des BBK: Stromerzeuger gehören nicht in Innenräume, es besteht Erstickungsgefahr durch die Abgase.
Musterablauf für die Stunden 1, 6, 24 und 72
| STUNDE | FÜHRUNG | STANDORTE UND MENSCHEN | BEVÖLKERUNG |
|---|---|---|---|
| 1 | Einsatztagebuch auf Papier beginnen. Umfang beim Netzbetreiber erfragen, falls erreichbar. Von einem langen Ausfall ausgehen, bis das Gegenteil feststeht. | Kritische Standorte erst telefonisch, dann persönlich prüfen. Anlauf der Aggregate bestätigen. | Erster Aushang. Hinweis auf Radio und Batteriebetrieb. |
| 6 | Besprechungsrhythmus festlegen. Treibstoff zählen und Reststunden je Standort berechnen. Nicht nötige Verbraucher abschalten. | Menschen mit Geräten zu Hause aufsuchen. Kühlware umlagern. | Erste Anlaufstelle vor Einbruch der Dunkelheit öffnen. Zweiter Aushang. |
| 24 | Zweite Schicht übernimmt. Beim Kreis anfordern, was Sie nicht selbst beschaffen können. | Erste Treibstofffahrt zu den vorrangigen Standorten. In Pflegeheimen auch das Personal prüfen. | Hinweise zu Wasser und Toiletten. Barzahlung und Versorgung aushängen. |
| 72 | Entscheiden, wer verlegt wird. Für weitere Tage planen; Berlin brauchte mehr als vier. | Verlegung von Standorten prüfen, an denen Wärme oder Pflege nicht zu halten sind. | Nachbarschaftshilfe und Freiwillige im Schichtplan. Tägliche Aushänge fortsetzen. |
Jährliche Prüfung des Notfallplans
Technik
- Jedes Aggregat unter echter Last fahren und den Verbrauch messen.
- Die im Plan genannten Funkgeräte, Lampen und Ladegeräte testen.
- Papierkarten und Telefonlisten auf Stand bringen und griffbereit lagern.
Menschen und Papier
- Schlüsselträger und Vertretungen namentlich bestätigen.
- Die Liste der Menschen mit Geräten und ihre Rechtsgrundlage prüfen.
- Den Musterablauf in einer Planübung am Tisch durchspielen und jede Erkenntnis mit Verantwortlichem in den Plan übernehmen.
Sinkaos hält kritische Standorte, Ausstattung und Treibstoff in Ihrem Weltmodell, sodass der Plan aus Daten besteht, die Sie üben können. Die Apps arbeiten offline, ein lokaler Feldserver führt den Einsatz ohne Internet, und Store-and-Forward sendet bei wiederkehrender Verbindung zuerst die wichtigen Texte. Funk, Papier und geladene Akkus ersetzt das alles nicht. Mehr dazu unter Sinkaos für Krisenstäbe der Kommunen.
Häufige Fragen zum Notfallplan Stromausfall
Für wie lange sollte ein Notfallplan Stromausfall reichen?
Gab es in Deutschland schon einen Blackout?
Werden wir bei angeordneten Abschaltungen verschont?
Quellen
- BBK: Stromausfall (Kritische Infrastrukturen)
- BBK: Vorsorge und Handeln bei Stromausfall
- BBK: Stromausfall, Vorsorge und Selbsthilfe (PDF)
- BBK: Treibstoffversorgung bei Stromausfall, Praxis im Bevölkerungsschutz 18 (PDF)
- Deutscher Bundestag: TAB-Bericht zum langandauernden Stromausfall, Drucksache 17/5672
- Berlin: Resilienz in Berlin, Bericht der Expertenkommission (PDF)
- Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 19/24735 zum Stromausfall im Südwesten
- Berlin: Vorsorge und Verhalten bei Stromausfall
- Stadt Stuttgart: Notfall-Anlaufstellen
- Stadt Nürnberg: Anlaufstellen im Notfall
- BBK: Warn-App NINA
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), Nordrhein-Westfalen
- Energiewirtschaftsgesetz, § 13
- Energiesicherungsgesetz, § 1
- Elektrizitätssicherungsverordnung, § 1
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