Den Notfallplan der Gemeinde so aufstellen, dass der Krisenstab im Ernstfall damit arbeiten kann.
Ob die Krisenvorsorge einer Gemeinde taugt, zeigt sich in der ersten Stunde eines Ereignisses. Dieser Ratgeber erklärt, wie Gemeinde, Kreis und Land in Deutschland die Aufgaben verteilen, schlägt eine Gliederung für den Notfallplan einer kleinen oder mittleren Gemeinde vor und schließt mit einer Checkliste für das Jahr, die erste Stunde und die Zeit danach.
Wozu eine Gemeinde einen eigenen Notfallplan braucht
Früher oder später trifft jede Gemeinde eine Lage, die der normale Dienstbetrieb nicht mehr abdeckt. Ein Starkregen setzt ganze Straßenzüge unter Wasser, ein Sturm legt Strom und Zufahrten für Tage lahm, das Trinkwasser ist verunreinigt oder ein Störfall in einem Betrieb nebenan zwingt zur Räumung. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei kommen. Trotzdem bleibt im Rathaus eine Menge Arbeit liegen, die sonst niemand übernimmt: die Menschen informieren, Notunterkünfte öffnen, Hilfsbedürftige versorgen und die eigene Verwaltung am Laufen halten.
Ein Notfallplan schreibt diese Arbeit fest, solange noch Zeit zum Nachdenken ist. Er muss vier Dinge schnell beantworten: wer entscheidet, wer angerufen wird, wo was liegt und was bei den wahrscheinlichen Szenarien als Erstes passiert. Ein Ordner mit 120 Seiten, den seit dem Ratsbeschluss niemand mehr aufgeschlagen hat, hilft morgens um sechs kaum weiter.
Vieles hier gilt für jede Gemeinde. Den rechtlichen Rahmen beschreiben wir am Beispiel Nordrhein-Westfalens, weil der Katastrophenschutz in Deutschland Sache der Länder ist und sich die Gesetze im Detail unterscheiden.
Wer in Deutschland wofür zuständig ist
Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt bei den Ländern, der Zivilschutz im Verteidigungsfall beim Bund. Oberste Katastrophenschutzbehörden sind die Innenministerien der Länder, untere Katastrophenschutzbehörden die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Gemeinden tragen den Brandschutz und die Hilfeleistung vor Ort. Wie das konkret aussieht, regelt jedes Land in seinem eigenen Gesetz; in Nordrhein-Westfalen ist das das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG):
- Die Gemeinde unterhält eine leistungsfähige Feuerwehr, stellt die Löschwasserversorgung sicher und schreibt alle fünf Jahre einen Brandschutzbedarfsplan fort. Sie wirkt im Katastrophenschutz unter Leitung des Kreises mit und ist gemeinsam mit ihm für die Warnung der Bevölkerung zuständig (§ 3).
- Der Kreis bereitet sich auf Großeinsatzlagen und Katastrophen vor, leitet und koordiniert die Abwehrmaßnahmen und stellt unter Beteiligung der Gemeinden Katastrophenschutzpläne sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Anlagen auf, die alle fünf Jahre fortzuschreiben sind (§ 4).
- Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen bilden Kreise und kreisfreie Städte einen Krisenstab und eine Einsatzleitung, die getrennt, aber eng abgestimmt unter Leitung von Landrat oder Oberbürgermeister arbeiten. Übernimmt der Kreis die Leitung, unterrichtet er die Gemeinden unverzüglich (§ 35 Abs. 1 bis 3).
- Kreisangehörige Gemeinden können zur Abstimmung mit dem Kreis einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse bilden (§ 35 Abs. 5). Vorgeschrieben ist er nicht, in der Praxis aber verbreitet.
- Bei Bränden, Unglücksfällen und öffentlichen Notständen kann die Einsatzleitung Personen ab 18 Jahren zur Hilfe heranziehen und Fahrzeuge oder Geräte anfordern (§ 43).
Welche Pläne eine Gemeinde betreffen
| PLAN | WER IHN AUFSTELLT | RECHTSGRUNDLAGE | FÜR DIE GEMEINDE |
|---|---|---|---|
| Katastrophenschutzplan des Kreises | Kreis bzw. kreisfreie Stadt, mit Beteiligung der Gemeinden | BHKG § 4 Abs. 3 | Liefert Angaben, übernimmt die zugewiesenen Aufgaben |
| Sonderschutzpläne für gefährliche Anlagen | Kreis bzw. kreisfreie Stadt | BHKG § 4 Abs. 3 | Liefert Angaben, falls ein solcher Betrieb im Gemeindegebiet liegt |
| Brandschutzbedarfsplan | Die Gemeinde, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr | BHKG § 3 Abs. 3 | Pflicht, alle fünf Jahre fortzuschreiben |
| Notfallplan der Gemeinde (Stromausfall, Hochwasser, Evakuierung) | Die Gemeinde, oft mit Vorlagen und Beratung des Kreises | Empfohlene Praxis, kein einheitlich vorgeschriebenes Dokument | Empfohlen |
| Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten | Die zuständigen Landesbehörden | Wasserhaushaltsgesetz § 74 | Grundlage für die eigene Planung, nicht von der Gemeinde zu erstellen |
Welche Pflichten genau für Ihre Gemeinde gelten, klären Sie mit der unteren Katastrophenschutzbehörde Ihres Kreises und im Gesetz Ihres Landes. Viele Kreise stellen auch Muster für gemeindliche Notfallpläne bereit.
Eine Gliederung für den Notfallplan Ihrer Gemeinde
Ein Notfallplan muss nicht dick sein. Bewährt hat sich ein Aufbau, bei dem die Seiten für die erste Stunde vorne liegen und alles Hintergrundwissen in die Anlagen wandert. Ein Vorschlag für eine kleine oder mittlere Gemeinde:
- Alarmierungsblatt. Eine Seite: was den Plan auslöst, wen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuerst anruft, wo der Stab zusammenkommt und welcher Ausweichort gilt, wenn das Rathaus selbst betroffen ist.
- Stab und Erreichbarkeiten. Mitglieder, Vertretungen, Telefonnummern, die Katastrophenschutzbehörde des Kreises, die Leitstelle, Versorger, Nachbargemeinden. Vermerken Sie, wer ein Funkgerät hat und wer, falls vorhanden, ein Satellitentelefon.
- Gefahren im Gemeindegebiet. Übernehmen Sie die einschlägigen Gefahren aus dem Katastrophenschutzplan des Kreises und den Hochwasserkarten des Landes und ergänzen Sie, was nur Sie wissen: den Bach, der bei Starkregen die Talstraße flutet, die eine Brücke, über die ein Ortsteil erreichbar ist.
- Lagekarte der Gemeinde. Einwohner nach Ortsteilen, Schulen, Kitas, Pflegeheime, Menschen, die beim Verlassen der Wohnung Hilfe brauchen, Notunterkünfte und Anlaufstellen, Sammelpunkte, Löschwasserentnahmestellen, Notstromaggregate, verfügbare Fahrzeuge und Maschinen.
- Maßnahmenblätter je Szenario. Starkregen und Hochwasser, langer Stromausfall, Ausfall der Trinkwasserversorgung, Sturmschäden, Gefahrstoffaustritt, Evakuierung. Ein bis zwei Seiten pro Szenario: erste Schritte, wer was tut, was die Bevölkerung erfahren muss.
- Warnung und Information. Welche Sirenen die Gemeinde hat, wie Meldungen über das Modulare Warnsystem, die Warn-App NINA und Cell Broadcast laufen (ausgelöst durch die zuständige Behörde), Lautsprecherdurchsagen, Haustürkontakte und wer bei Stromausfall welche Straße übernimmt.
- Evakuierung und Betreuung. Routen, Sammelpunkte, Transport, Unterbringung, Ausgabe von Essen und Wasser und eine Liste, wer wohin gegangen ist.
- Ressourcen und Absprachen. Vereinbarungen mit örtlichen Firmen über Maschinen, Transport oder Material sowie die Freiwilligen, die Sie ansprechen können.
- Dokumentation. Wer das Stabstagebuch führt, wie Entscheidungen und Aufträge mit Uhrzeit festgehalten werden und wie Lagemeldungen an den Kreis gehen.
- Anlagen. Karten der Überflutungsflächen, Routen und wichtigen Objekte, die einschlägigen Rechtsvorschriften, ein Verteiler, wer ein Exemplar hat.
Den Stab der Gemeinde zusammenstellen
Ob die Gemeinde einen eigenen Stab bildet und wie er heißt, hängt vom Land ab. In Nordrhein-Westfalen sieht das BHKG für kreisangehörige Gemeinden den Stab für außergewöhnliche Ereignisse vor, als Kann-Regelung (§ 35 Abs. 5). Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 unterscheidet zwei Seiten der Führung: die administrativ-organisatorische Komponente der Verwaltung, die etwa über Räumungen und die Betreuung der Bevölkerung entscheidet, und die operativ-taktische Komponente der Einsatzleitung. Der Stab der Gemeinde gehört zur ersten.
Für eine kleine Gemeinde reichen fünf bis acht Personen: die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als Leitung, die allgemeine Vertretung, jemand aus der Verwaltung für das Stabstagebuch, die Leitung der Feuerwehr als Fachberatung, die Leitung des Bauhofs und eine Person, die den sozialen Bereich kennt (Schulen, Pflege, Alleinlebende). Benennen Sie für jede Funktion eine Vertretung, denn ein echtes Ereignis dauert länger als eine Schicht.
Legen Sie vorher fest, wo der Stab tagt, wie dieser Raum bei Stromausfall versorgt und angebunden wird und wie Entscheidungen festgehalten werden. Eine Entscheidung ohne Uhrzeit lässt sich später nicht erklären, und danach fragen Kreis, Versicherung und Gemeinderat gleichermaßen.
Hochwasser und Starkregen gesondert betrachten
Die Länder erstellen für Risikogebiete Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, mindestens für ein seltenes Extremereignis und für ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren (§ 74 Wasserhaushaltsgesetz). Diese Karten gehören in Ihren Plan. Das Gesetz verpflichtet außerdem jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren selbst vorzusorgen (§ 5 Abs. 2 WHG); dazu können Sie die Bevölkerung gezielt informieren.
Viele Gemeinden an Gewässern führen zusätzlich einen eigenen Alarm- und Einsatzplan für Hochwasser mit Pegelständen, ab denen bestimmte Maßnahmen beginnen. Ob ein solcher Plan vorgeschrieben ist, regelt das jeweilige Land. Halten Sie ihn und den allgemeinen Notfallplan stimmig: dieselben Kontakte, dieselben Karten, dieselben Sammelpunkte.
Checkliste für das Jahr, die erste Stunde und die Zeit danach
Einmal im Jahr
- Mitglieder, Vertretungen und Telefonnummern des Stabes aktualisieren.
- Prüfen, ob die Hochwasserkarten des Landes neu aufgelegt wurden, und die Pegelschwellen im Plan abgleichen.
- Die Lagekarte durchgehen: neue Menschen mit Hilfebedarf, geschlossene oder neue Einrichtungen.
- Bestätigen, dass Absprachen mit Firmen und Freiwilligen noch gelten.
- Mindestens eine Übung mit dem Stab und der Feuerwehr durchführen.
- Ausweichort, Notstrom und Lademöglichkeiten für Telefone prüfen.
In der ersten Stunde
- Die Lage mit der Leitstelle oder der Katastrophenschutzbehörde des Kreises abgleichen.
- Den Stab einberufen und das Stabstagebuch mit Uhrzeiten beginnen.
- Die Information der Einwohner nach Ortsteilen verteilen und Rückmeldung einholen, dass sie erfolgt ist.
- Sich bei der Einsatzleitung melden, sobald Feuerwehr und Rettungsdienst vor Ort sind.
- Menschen mit Hilfebedarf im betroffenen Gebiet ermitteln und jedem eine zuständige Person zuordnen.
- Eine erste Lagemeldung an den Kreis geben.
Nach dem Ereignis
- Stabstagebuch, Aufträge und Fotos an einem Ort sammeln.
- Eine kurze Nachbesprechung halten, solange alles frisch ist, und später eine gründliche Auswertung.
- Festhalten, was funktioniert hat, was nicht und wer bis wann was ändert.
- Notfallplan und Lagekarte mit den Erkenntnissen fortschreiben.
Sinkaos macht aus Karten, Kontakten und Aufgabenvorlagen Ihres Plans einen ständigen Einsatz, den der Stab auf dem Telefon öffnen kann. Im Ernstfall laufen Aufgaben, Meldungen und Positionen auf einer Karte zusammen, auch offline, und es bleibt eine Dokumentation mit Zeitstempeln, die Sie für Nachbesprechung und Bericht exportieren können. Mehr dazu unter Sinkaos für den Krisenstab der Gemeinde.
Was Gemeinden dazu oft wissen wollen
Muss eine kleine Gemeinde einen eigenen Katastrophenschutzplan haben?
Ist ein Stab in der Gemeinde Pflicht?
Wie oft sollte der Plan aktualisiert werden?
Was ist der Unterschied zwischen Großeinsatzlage und Katastrophe?
Quellen
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de
- BBK: Wie funktioniert der deutsche Bevölkerungsschutz?
- Wasserhaushaltsgesetz, § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
- Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Feuerwehr-Dienstvorschrift 100, Führung und Leitung im Einsatz (Hessische Landesfeuerwehrschule, PDF)
- BBK: Cell Broadcast und weitere Warnmittel
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