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Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erstellen, mit Checkliste

Eine praktische Gliederung für das Sicherheitskonzept eines Festivals, Laufs, Markts oder Stadtfests: was zu beurteilen ist, was aufgeschrieben werden muss, wer es lesen muss und was am Veranstaltungstag zu prüfen ist. Er stützt sich auf die Versammlungsstättenverordnungen der Länder, die Empfehlungen der Feuerwehren und internationale Leitfäden zum Crowd Management.

Zuletzt geprüft 2026-10-23

Wozu ein Sicherheitskonzept dient

Ein Sicherheitskonzept beschreibt, wie der Veranstalter Menschen schützt und die Veranstaltung absichert: wer wofür verantwortlich ist, wie sich die Besucher bewegen, wie das Gelände geschützt wird, wie Vorfälle gemeldet und bearbeitet werden und was geschieht, wenn die Veranstaltung abgebrochen werden muss. Meist ist es Teil eines umfassenderen Veranstaltungskonzepts, neben den Plänen für Sanitätsdienst, Brandschutz, Verkehr und Versorgung.

Es hat mehrere Leser. Ordnungsamt und Polizei wollen sehen, dass der Veranstalter an öffentliche Sicherheit und Notfälle gedacht hat. Die Brandschutzdienststelle prüft Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und die Brandsicherheitswache. Die Sicherheitsfirma und die Leiter des Ordnerdienstes müssen ihre Abschnitte und ihre Befugnisgrenzen kennen. Ihre Versicherung fragt nach einem Vorfall womöglich danach. Schreiben Sie für alle, und halten Sie die operativen Teile so kurz, dass ein Schichtleiter sie bei der Einweisung tatsächlich liest.

Eine nützliche Probe: Wäre der Verfasser während der gesamten Veranstaltung nicht erreichbar, könnte die Einsatzleitung sie allein anhand des Dokuments führen?

Was Versammlungsstättenverordnung und Leitfäden verlangen

Ein eigenes Veranstaltungssicherheitsgesetz gibt es in Deutschland nicht. Die Pflichten ergeben sich aus Bauordnungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht und dem Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Was davon für Ihre Veranstaltung gilt, legt am Ende die Genehmigung fest, meist erteilt oder koordiniert vom Ordnungsamt.

Die Grundlage für Versammlungsstätten ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), die die Länder in eigenes Recht übernommen haben. In der bayerischen Fassung gilt sie unter anderem für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern, für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen für insgesamt mehr als 1.000 Besucher und für Sportstadien mit mehr als 5.000 Plätzen (§ 1). Nach § 43 muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienst einrichten, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. Ab 5.000 Besucherplätzen ist das Konzept Pflicht und wird im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufgestellt; es legt die Mindestzahl der Ordnungskräfte nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad sowie die Sicherheitsdurchsagen fest. § 41 verlangt bei erhöhter Brandgefahr eine Brandsicherheitswache und eine Anzeige an die Behörde für den Sanitäts- und Rettungsdienst, wenn mehr als 5.000 Besucher erwartet werden. Die Fassungen der Länder weichen im Detail ab, lesen Sie also die Verordnung Ihres Landes.

Viele Stadtfeste, Märkte und Läufe finden auf Straßen und Plätzen statt, für die keine Versammlungsstättenverordnung gilt. Dann braucht es eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO, sobald die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird, und die Ordnungsbehörde stellt ihre Auflagen nach Landesrecht. Wer einen Sicherheitsdienst beauftragt, braucht dafür eine Firma mit Erlaubnis nach § 34a GewO; deren Wachpersonen müssen mindestens eine Unterrichtung bei der IHK nachweisen, und wer zugangsgeschützte Großveranstaltungen in leitender Funktion bewacht, braucht die Sachkundeprüfung.

Als fachliche Orientierung haben der Deutsche Feuerwehrverband und die AGBF Bund im Februar 2026 die Empfehlung „Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen“ veröffentlicht. Sie ersetzt die Fachempfehlung von 2008 und rät, das Gefährdungspotenzial einer Veranstaltung nach Besucherdichte, Gelände, Publikum und Organisation zu beurteilen statt allein nach der Besucherzahl. International ist der britische Purple Guide verbreitet, und im August 2026 erschien ISO 22353:2026 (Sicherheit und Resilienz, Leitfaden für Crowd Management) mit Hinweisen zu Besucherprofilen, Kapazität und Besucherlenkung im Normalbetrieb und im Notfall.

Schritt für Schritt zum Konzept

Die folgende Reihenfolge funktioniert für die meisten Veranstaltungen. Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf, beginnen Sie also nicht mit der Personaltabelle.

  1. Beschreiben Sie die Veranstaltung. Termine, Öffnungszeiten, Gelände, erwartete Besucherzahl (in der Spitze, nicht insgesamt), Publikumsprofil, Alkohol, Camping über Nacht, prominente Künstler oder Gäste und alles, was bei früheren Ausgaben schiefgegangen ist.
  2. Beurteilen Sie die Gefährdungen. Besucherdichte und -bewegung, Konflikte zwischen Fahrzeugen und Fußgängern, fliegende Bauten, Wetter, Brand, medizinische Notfälle, Ausschreitungen, verlorene Kinder, Diebstahl und Anschläge. Notieren Sie für jede Gefährdung Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und die Maßnahme dagegen. Die Feuerwehrempfehlung von 2026 legt nahe, dabei Besucherdichte, Gelände, Publikum und die eigene Organisationsfähigkeit gemeinsam zu betrachten.
  3. Ermitteln Sie die Kapazität. Nutzbare Fläche je Bereich, Breite der Ein- und Ausgänge und wie lange es dauert, das Gelände zu füllen und zu räumen. Planen Sie für den ungünstigsten Moment: das Ende des Hauptacts oder ein plötzliches Unwetter.
  4. Legen Sie die Führungsstruktur fest. Wer leitet die Veranstaltung am Tag, wer darf die Show stoppen, wer spricht mit den Einsatzkräften, und wer vertritt jeden davon, wenn er ausfällt.
  5. Planen Sie Personal und Abschnitte. Sicherheitsdienst, Ordner, Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst nach Abschnitt und Stunde, mit namentlich benannten Schichtleitern und begründetem Personalschlüssel.
  6. Planen Sie die Kommunikation. Funkkanäle, Telefonnummern, Rufnamen, das Vorfallprotokoll und was passiert, wenn das Mobilfunknetz überlastet ist.
  7. Schreiben Sie die Notfallabläufe. Showstopp, Teil- und Vollräumung, Schutz vor Ort, Abriegelung, verlorenes Kind, Massenanfall von Verletzten, Unwetter. Jeweils mit Auslöser, Entscheidungsträger und dem genauen Wortlaut der Durchsage.
  8. Einweisen, üben, auswerten. Eine Planbesprechung (Tabletop-Übung) mit den wichtigsten Dienstleistern, eine Geländebegehung vor der Öffnung und danach eine Nachbesprechung, die in die nächste Ausgabe einfließt.

Was in jeden Abschnitt des Konzepts gehört

ABSCHNITTINHALTWER LIEST ES AM MEISTEN
ÜberblickTermine, Zeiten, Gelände, Besucherzahl, Publikumsprofil, VorgeschichteBehörden, alle Dienstleister
GefährdungsbeurteilungGefährdungen, Wahrscheinlichkeit, Auswirkung, Maßnahmen, RestrisikoBehörden, Versicherung
LageplanEinlässe, Ausgänge, Rettungswege, Sanitätsstationen, Einsatzleitung, Löschmittel, SammelplätzeAlle
BesucherlenkungKapazitäten, Zu- und Abstromzeiten, Gestaltung der Warteschlangen, Dichteüberwachung, AuslöserEinsatzleitung, Sicherheitsdienst, Ordner
Führung und LeitungRollen, Befugnis zum Showstopp, Befehlskette, VertretungenEinsatzleitung, Einsatzkräfte
PersonalZahlen nach Abschnitt und Stunde, Schichtleiter, Qualifikationen, EinweisungszeitenSicherheitsfirma, Ordneragentur
KommunikationFunkkanäle, Rufnamen, Telefonliste, Vorfallprotokoll, RückfallebeneAlle Schichtleiter
NotfallabläufeShowstopp, Räumung, Schutz vor Ort, Abriegelung, verlorenes Kind, UnwetterEinsatzleitung, alle Schichtleiter
AbstimmungPolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt, Verkehrsbetriebe, AnwohnerVeranstalter, Behörden
Dokumentation und AuswertungWas protokolliert wird, von wem, Aufbewahrung, NachbesprechungVeranstalter, Versicherung

Checkliste zum Sicherheitskonzept

Wochen vorher

  • Versammlungsstättenverordnung des Landes und Genehmigungen geprüft: Auflagen des Ordnungsamts, Brandschutz, Erlaubnis nach § 29 StVO und Sperrungen.
  • Gefährdungsbeurteilung geschrieben und mit den wichtigsten Dienstleistern geteilt.
  • Kapazität für jeden Bereich berechnet, mit Zu- und Abstromzeiten.
  • Führungsstruktur vereinbart, einschließlich wer die Show stoppen darf und wer vertritt.
  • Sicherheitsdienst (mit Erlaubnis nach § 34a GewO), Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst beauftragt, mit Zahlen nach Abschnitt und Stunde.
  • Notfallabläufe geschrieben, mit Auslösern und Texten für Durchsagen.
  • Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungsamt haben das Konzept und einen benannten Ansprechpartner.
  • Planbesprechung mit den wichtigsten Dienstleistern durchgeführt.

Am Veranstaltungstag

  • Geländebegehung erledigt: Ausgänge frei, Beschilderung vorhanden, Absperrungen und Bauten geprüft.
  • Einweisung für jede Schicht durchgeführt, mit Abschnitten, Kontakten und Notfallabläufen.
  • Funkgeräte und Telefone getestet, Kanäle bestätigt, Vorfallprotokoll eröffnet.
  • Einsatzleitung vor Einlassbeginn besetzt, mit aktuellem Lageplan.
  • Besucherdichte und Schlangenlängen an bekannten Engstellen überwacht.
  • Jeder Vorfall protokolliert mit Zeit, Ort, Bearbeiter und Ergebnis.

Nach der Veranstaltung

  • Kurze Nachbesprechung mit den Schichtleitern, bevor sie das Gelände verlassen.
  • Vorfallprotokoll und Zeitleiste exportiert und gemäß Ihren Aufbewahrungsregeln abgelegt.
  • Zugänge des befristeten Personals zu Systemen und Kanälen entfernt.
  • Formelle Nachbesprechung innerhalb von zwei Wochen, mit Feststellungen, Verantwortlichen und Fristen.
  • Konzept für die nächste Ausgabe aktualisiert.

Kommunikation und Vorfallprotokoll

Die meisten Sicherheitskonzepte sind genau dort am dünnsten, wo Vorfälle aus dem Ruder laufen: zwischen dem Moment, in dem jemand ein Problem bemerkt, und dem Moment, in dem die richtige Person handelt. Beschreiben Sie genau, wie ein Ordner etwas meldet, wer die Meldung erhält, wie sie den Sicherheitsdienst oder den Sanitätsdienst erreicht und woran die Einsatzleitung erkennt, dass sie erledigt ist.

Führen Sie ein einziges Vorfallprotokoll, in das alle eintragen, und halten Sie den Zeitpunkt des Geschehens und den Zeitpunkt der Meldung getrennt. Rechnen Sie in Spitzenzeiten mit einem überlasteten Mobilfunknetz: Funk für dringende Sprachmeldungen und Werkzeuge, die Meldungen zwischenspeichern, statt sie zu verlieren. Unsere Seite Mehr als WhatsApp und Funk geht darauf genauer ein, und Nachbesprechung (After-Action Review) erklärt, wie Sie das Protokoll danach nutzen.

Wo Sinkaos ins Spiel kommt

Sinkaos schreibt das Konzept nicht. Es setzt es am Tag um: der Lageplan mit Abschnitten und Ausgängen, Ordner, die per QR-Code einsteigen, Vorfälle, die Sicherheitsdienst, Ordner und Sanitätsdienst gemeinsam bearbeiten, und eine Zeitleiste, die Sie für die Nachbesprechung exportieren können. Siehe Veranstaltungssicherheit und Ordnerdienst.

Fragen zum Sicherheitskonzept für Veranstaltungen

Ist ein Sicherheitskonzept gesetzlich vorgeschrieben?
In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ja, nach § 43 der Versammlungsstättenverordnung Ihres Landes; darunter, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. Für Veranstaltungen auf Straßen und Plätzen verlangt es das Ordnungsamt häufig als Auflage der Genehmigung. Auch wo es nicht vorgeschrieben ist, fragt man nach einem Vorfall zuerst danach.
Wie lang sollte das Konzept sein?
Lang genug für die Behörden, kurz genug für die Menschen, die damit arbeiten. Viele Veranstalter führen ein vollständiges Konzept für die Behörden und eine zweiseitige operative Zusammenfassung für die Schichtleiter.
Wer sollte es schreiben?
Verantwortlich ist der Veranstalter. Sicherheitsfirma, Sanitätsdienst und Brandsicherheitswache sollten ihre Abschnitte jeweils selbst schreiben oder prüfen, und freigeben sollte das Konzept die Person, die die Veranstaltung am Tag leitet.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsdienst und Ordnerdienst?
Ordner lenken und informieren die Besucher und achten auf Probleme. Der Sicherheitsdienst übernimmt Durchsuchungen, Zugangskontrolle und den Umgang mit Störungen. Das Konzept sollte klar sagen, welche Rolle was tut.
Welche Qualifikation braucht der Sicherheitsdienst?
Die Firma braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Ihre Wachpersonen müssen mindestens die Unterrichtung bei der IHK nachweisen, und wer eine zugangsgeschützte Großveranstaltung in leitender Funktion bewacht, braucht die Sachkundeprüfung. Ob auch Ihre eigenen Helfer darunter fallen, klären Sie vorab mit der zuständigen Behörde.
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